Weihnachtsstimmung in Hundisburg
3. Dezember 2020
Flockdown im Lockdown
8. Februar 2021

Wer einmal in der WfbM ist, der bleibt dort auch! So oder so ähnlich mag mancher noch über die Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) denken.

Das solche Ansichten allerdings alles andere als zeitgemäß sind beweist Frau Deana Zielke mehr als eindrucksvoll. Sie arbeitet seit Oktober als Angestellte in der Konditorei & Bäckerei Pfeiffer in Haldensleben. Dort ist sie verantwortlich für das Verpacken und Zuschneiden von Backwaren, übernimmt aber auch Aufgaben wie Abwäsche und Auspreisen. Das alles, während die meisten von uns noch schlafen, denn 04:30 Uhr beginnt für sie der Tag. Die junge Frau fand zu ihrem Beruf über den Berufsbildungsbereich der WfbM Hundisburg. Mit Unterstützung ihrer Bildungsbegleiterin Frau Kantwerk, konnte sie im Oktober 2019 ein erstes Praktikum in der Bäckerei absolvieren und diesen Beruf für sich entdecken. Dem folgte ab 2020 ein ausgelagerter Berufsbildungsbereich, bei welchem der theoretische Part in der WfbM und der praktische Teil im Betrieb absolviert wurde. Anschließend wurde Frau Zielke als reguläre Angestellte in die Bäckerei übernommen. Dies geschah im Rahmen des Budgets für Arbeit, wie man es im SGB IX, § 61 nachlesen kann. WfbMs bieten seit jeher Menschen mit Beeinträchtigung die Möglichkeit auf den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln. Mit dem Budget für Arbeit besteht jedoch auch für Firmen des ersten allgemeinen Arbeitsmarktes ein Anreiz, über den Erhalt eines zuverlässigen und motivierten Angestellten hinaus, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Beim Budget für Arbeit bekommt der Arbeitgeber das Geld, welches er dann über das Gehalt an den Beschäftigten weitergibt. So erhält er über das Budget einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts „zum Ausgleich der Leistungsminderung des Beschäftigten und die Aufwendungen für die (…) erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz“. Zusätzlich räumt das Land die Möglichkeit einer fachlichen Begleitung und Unterstützung ein. Diese wird in Frau Zielkes Fall vom Dienst zur betrieblichen Inklusion (DBI) übernommen. Mitarbeiter des Dienstes besuchen ihren Arbeitsplatz regelmäßig und dienen als Ansprechpartner für sie und Firma. Besser kann der Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt nicht laufen und das Morgenbrötchen vom Bäcker Pfeiffer schmeckt dann gleich noch mal so gut.      

Datei erfolgreich hochgeladen.

error: Content is protected !!